Sachschaden nach Verkehrsunfall
Grundsätzlich kann der, durch einen Unfall entstandene Schaden (inklusive der Anwaltskosten), gegenüber dem Unfallverursacher geltend gemacht werden. Oftmals ist die Haftungsfrage nicht eindeutig, bzw. die Versicherung stellt sich auf einen anderen Standpunkt. In der Regel versucht die beteiligte Versicherung den zu ersetzenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Eine nachhaltige Interessenvertretung ist durch einen Anwalt bei folgenden wichtigen Fragen gewährleistet:
- |
Verschuldens- und Haftungsfrage |
- |
Ermittlung der Versicherung des Unfallgegners |
- |
Optimale Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung, z.B.
maximale Reparaturkosten
Totalschaden
Wertminderung
Mietwagenkosten-Nutzungsausfall
Abschlepp-, Stand- und Entsorgungskosten
Ersatz bzw. Reinigung von Kleidung |
Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall verursacht haben, zahlt Ihre Haftpflichtversicherung die Schäden Ihres Unfallgegners. Aber auch hier ist sorgfältige anwaltliche Prüfung geboten. Auch wenn Sie der Überzeugung sind, dass Sie den Unfall verschuldet haben, kann durch eine anwaltliche Begutachtung im besten Falle, sich herausstellen, dass Sie entweder gar nicht oder nur teilweise schuldig sind. Bei Mitverschulden (Teilschuld) müssen Sie nur den Schaden des Gegners ausgleichen, der anteilig auf Sie verfällt. Durch die anwaltliche Unterstützung liegt die Wahrscheinlichkeit höher, Ihren Schuldanteil so gering wie möglich zu halten. Der Ihrerseits entstandene Schaden muss durch den Unfallgegner (ebenfalls anteilig) ausgeglichen werden.
Bei Vorliegen einer Vollkaskoversicherung übernimmt diese unabhängig von der Schuldfrage Ihren Schaden.
> zum Seitenanfang
Personenschaden/Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall