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Geschwindigkeitsüberschreitung
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Seit dem 1.2.2001 ist es verboten, während des Betriebs eines Fahrzeugs im Straßenverkehr ein Mobil - oder Autotelefon zu benutzen, wenn der Fahrer dazu das Telefon oder den Hörer "aufnimmt oder hält". Aber wer weiß schon, dass man während der Autofahrt nicht einmal ein Handy in der Hand halten darf. Die letzten gerichtlichen Entscheidungen haben entschieden, dass jegliche Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt wird. Unter Benutzung ist nicht nur das Telefonieren zu verstehen. Das Verbot des § 23 Abs. 1a StVO die nach der obergerichtlichen Rechtsprechung vielmehr für alle Funktionen des Mobiltelefons. Darunter sind folgende Nutzungen eines Mobiltelefons zu verstehen: Mobiltelefon als Organisator, Internetzugang, Notizbuch, SMS, Diktiergerät, zum Auslesen von Daten, das Abfragen von Daten, das Weckdrücken eines Anrufs, das Halten an das Ohr, um zu hören, ob das Handy ausgeschaltet ist. Nicht hingegen das Halten an das Ohr, um das Handy als Wärmeakku zu benutzen. |
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